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MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.03.2002 - VerwG.EKD II-0124/F36-01 |
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MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.03.2002 - VerwG.EKD II-0124/F36-01 (https://dejure.org/2002,84153)
MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 07.03.2002 - VerwG.EKD II-0124/F36-01 (https://dejure.org/2002,84153)
MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 07. März 2002 - VerwG.EKD II-0124/F36-01 (https://dejure.org/2002,84153)
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Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekd.de
MVG.K § 14, § 3
Mitarbeitervertretungswahl: Nichtigkeit; Anfechtung zur Wahl der Mitarbeitervertretung bei behaupteter Verkennung des Begriffs der Dienststelle (§ 3 Abs. 1 und/oder Abs. 2 MVG.K) bei nicht rechtzeitig angefochtener und nicht nichtiger Wahl einer Mitarbeitervertretung für ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88
Betriebsratswahl
Auszug aus MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.03.2002 - VerwG.EKD II-0124/F36
Dem entspricht es, dass im Bereich des staatlichen Rechts, der Betriebsverfassung, die Anfechtung der Wahl eines Betriebsrats wegen Verkennung des Betriebsbegriffs nicht zum Erfolg zu führen vermag, wenn in einem einheitlichen Betrieb mehrere Betriebsräte für jeweils einzelne Betriebsteile gewählt worden sind (BAG 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 5; vgl. BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7 und die von der Beschwerde genannte Entscheidung BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 zu B der Gründe). - BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98
Übergangsmandat des Betriebsrats
Auszug aus MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.03.2002 - VerwG.EKD II-0124/F36
Dem entspricht es, dass im Bereich des staatlichen Rechts, der Betriebsverfassung, die Anfechtung der Wahl eines Betriebsrats wegen Verkennung des Betriebsbegriffs nicht zum Erfolg zu führen vermag, wenn in einem einheitlichen Betrieb mehrere Betriebsräte für jeweils einzelne Betriebsteile gewählt worden sind (BAG 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 5; vgl. BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7 und die von der Beschwerde genannte Entscheidung BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 zu B der Gründe). - BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 14/76
Betriebsratswahl: Mängel infolge unzutreffender Anzahl zu wählender Mitglieder
Auszug aus MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.03.2002 - VerwG.EKD II-0124/F36
Dem entspricht es, dass im Bereich des staatlichen Rechts, der Betriebsverfassung, die Anfechtung der Wahl eines Betriebsrats wegen Verkennung des Betriebsbegriffs nicht zum Erfolg zu führen vermag, wenn in einem einheitlichen Betrieb mehrere Betriebsräte für jeweils einzelne Betriebsteile gewählt worden sind (BAG 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 5; vgl. BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7 und die von der Beschwerde genannte Entscheidung BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 zu B der Gründe). - BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94
Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs
Auszug aus MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.03.2002 - VerwG.EKD II-0124/F36
Dem entspricht es, dass im Bereich des staatlichen Rechts, der Betriebsverfassung, die Anfechtung der Wahl eines Betriebsrats wegen Verkennung des Betriebsbegriffs nicht zum Erfolg zu führen vermag, wenn in einem einheitlichen Betrieb mehrere Betriebsräte für jeweils einzelne Betriebsteile gewählt worden sind (BAG 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 5; vgl. BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7 und die von der Beschwerde genannte Entscheidung BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 zu B der Gründe).